3.500 Demonstranten in Kiel fordern Änderungen am Bundesteilhabegesetz in seiner jetzigen Form

Am vergangenen Mittwoch (16.11.) haben rd. 3.500 behinderte und nicht-behinderte Menschen in Kiel gegen das geplante „Bundesteilhabegesetz“ in seiner jetzigen Form demonstriert und Änderungen durch den Gesetzgeber gefordert. Unter organisatorischer Führung des „Paritätischen Schleswig-Holstein“ hatten 16 Organisationen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie der DGB zum Protest aufgerufen. Auch in anderen Städten (z.B. Hannover mit ca. 7.000 Demonstranten) protestierten Menschen gegen das Gesetzesvorhaben.

Das Bundesteilhabegesetz aus der Feder des SPD-geführten Arbeits- und Sozialministeriums soll das Leben für Millionen Menschen mit Behinderung (darunter auch psychische Beeinträchtigung) nach Ansicht der Bundesregierung verbessern. Doch viele Betroffene, deren Angehörige, Hilfe- und Gesundheitseinrichtungen sowie Sozialverbände sehen das anders und befürchten massive Verschlechterungen bei Leistungen der Eingliederungshilfe. Seither ist eine Veränderung  des Gesetzestextes durch die Politik nicht erkennbar. Darum wird nach wie vor eine deutliche Veränderung des Gesetzesentwurfes gefordert!

Trotz Wind und Wetter: 3.500 Demonstranten in Kiel
Trotz Wind und Wetter: 3.500 Demonstranten am 16. November 2016 in Kiel

DIE BRÜCKE (Gemeinnützige therapeutische Einrichtungen) hatte bereits in einer Veranstaltung in der Lübecker Gemeinnützigen (Juni 2016) über das Bundesteilhabegesetz informiert und Kritik an der Schlechterstellung von Betroffenen angemeldet. Die sogen. „Lübecker Resolution“ gegen das Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Fassung wurde von vielen Menschen mit und ohne Behinderung unterschrieben. Die Resolution lautet:

Resolution zum geplanten Bundesteilhabegesetz
aus der Veranstaltung zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes vom April 2o16  am 21.06.2016 in Lübeck:

Als Menschen mit Behinderung und als Mitarbeitende von sozialen Organisationen, die Hilfen für Menschen mit Behinderung/psychischer Erkrankung anbieten, begrüßen wir die Vorhaben der Bundesrepublik Deutschland, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln zu einem zeitgemäßen Teilhaberecht! Wir wollen die Förderung der Selbstbestimmung und die integrative Erbringung von Hilfen über die verschiedenen Leistungsgesetze.

Wir sehen in dem aktuellen Gesetzesentwurf jedoch diese Zielrichtung nicht entsprechend der UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen umgesetzt. Es bleiben viele Aspekte ungeklärt (z.B. fehlender Rechtanspruch auf unabhängige Beratung, Hochschwelligkeit durch die Notwendigkeit, dass in drei bzw. fünf Lebensbereichen starke Einschränkungen vorliegen müssen um Hilfen zu erhalten, Unklarheiten in den Bereichen der Teilhabkonferenz und Gesamtplanung, das ICF-Kriterien nicht auch für die anderen Leistungsgesetze gelten sollen, dem Vorrang von Pflegeleistungen vor Eingliederungshilfeleistungen, der mangelnden Beschreibung der „Sozialen Teilhabe“ als Leistungsbereich, der massiven Einschränkung des Wunsch-und Wahlrechtes durch die Kostenvorgabe „unteres Drittel“ der Kosten für Leistungen, sowie eine die Definition der Assistenzleistungen, in der sich Bedarfe von verschiedenen Personengruppen nicht wiederfinden.Wir befürchten nach dem derzeitigen Stand des Entwurfes zukünftig nicht die angemessenen Hilfen in guter Qualität zu erhalten. Wir befürchten, dass wir auch zukünftig von einem auf den anderen Leistungsträger verwiesen werden anstatt zügig Hilfen zur Teilhabe zu erhalten.

Einfach ausgedrückt:

Menschen mit Behinderung und Betreuer/Innen finden es gut, dass die Bundesrepublik ein Gesetz machen möchte, was behinderten Menschen gute Hilfen ermöglicht. Behinderte Menschen sollen so viel wie möglich selbst aussuchen können welche Hilfen sie bekommen. So können wir auch mit der Behinderung ein gutes Leben führen. Wir wollen, dass die Rechte für Menschen in der UN-Konvention und die Rechte in den Gesetzen von Deutschland gleich sind. Wir wollen wissen, welche Hilfen es für uns gibt, damit wir wählen können. Dafür brauchen wir eine gute Beratung. Wir wollen Hilfen auch für Menschen die weniger als drei oder 5 Probleme haben. Wir wollen nicht, dass wir nur zwischen sehr billigen Hilfen wählen können. Wir wollen das Assistenzleistungen so beschrieben werden, dass sie allen behinderten Menschen nutzen können. Wir brauchen bei der Planung von Hilfen Menschen, die uns kennen und denen wir vertrauen. Dazu gehören auch die Mitarbeiterinnen von Einrichtungen. Wir wollen nicht, dass so lange Zeit vergeht bis wir Hilfe bekommen, weil die Ämter sagen, dass sie nicht für uns zuständig sind.

Wir verwehren uns gegen die Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Form und zum jetzigen Zeitpunkt, nur damit wir irgendein Gesetz haben. Gute Teilhabe muss auch gut abgestimmt werden.

Darum fordern wir die grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes, bevor das Gesetz verabschiedet wird.

 

Der NDR berichtet hier über die Demonstration vom 16.11.2016 in Kiel:

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Unbuerokratische-Hilfe-statt-Bundesteilhabegesetz,bundesteilhabegesetz100.html