BRÜCKE-Fachtagung: Bessere Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Erfolgreicher Auftakt zur Diskussion über die Neuordnung der Eingliederungshilfe

Welche Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe können Behinderte oder psychisch Erkrankte zukünftig erwarten? Wie wird sich die Eingliederungshilfe nach dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) ändern und was bedeutet das für Betroffene? – Solche Fragen stellen sich viele Betroffene, deren Lebensgestaltung von den Leistungen der Eingliederungshilfe abhängig ist. Das neue Gesetz ist seit Anfang 2017 in Kraft – doch wie soll die Umsetzung in Schleswig-Holstein aussehen? Und wie können die Situation und die Bedürfnisse behinderter oder psychisch erkrankter Menschen dabei umfassend berücksichtigt werden?

BRÜCKE-Geschäftsführer Frank Nüsse eröffnete die Tagung über die Neuordnung der Eingliederungshilfe
BRÜCKE-Geschäftsführer Frank Nüsse eröffnete die Tagung über die Neuordnung der Eingliederungshilfe

Um diese und weitere Fragen ging es auf einer Fachtagung der BRÜCKE, die mit großer Beteiligung Anfang November 2017 in der Lübecker Volkshochschule stattfand. Mehr als 100 Menschen kamen zusammen, darunter psychisch Erkrankte, Angehörige, Politiker, Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung und dem Gesundheitsamt, den Rententrägern, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur und Fachkräfte, die bereits in Hilfsorganisationen wie der Brücke tätig sind. „Wir wollen mit dieser Tagung einen Auftakt zum Austausch in unserer Region machen und dazu anregen, dass es zu einer abgestimmten und für alle Beteiligten transparenten Umsetzung des Gesetzes kommt“, erklärte BRÜCKE-Geschäftsführer Frank Nüsse die Absicht hinter der Tagung der gemeinnützigen Gesellschaft.

Ebenfalls anwesend: Der Lübecker Sozialsenator Sven Schindler. Er begrüßte die Initiative der BRÜCKE und zeigte sich optimistisch, dass es in der Hansestadt zu einer Koordinierung der Leistungen für die betroffenen Menschen kommen werde. In Lübeck sei bereits ein „gutes Netzwerk zur Gestaltung der Teilhabe“ vorhanden. Stufenweise soll das neue Gesetzt bis Anfang 2020 vollständig umgesetzt sein. Schleswig-Holstein hat im September 2017 den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Umsetzung des BTHG in Umlauf gebracht. Dort ist festgelegt, dass die Kreise und kreisfreien Städte die Träger der Eingliederungshilfe werden.

Teilhabe bedeutet für die betroffenen Menschen, dass sie in das Leben in der Stadt selbstbestimmt und gleichberechtigt einbezogen sind. Dazu gehören Bereiche wie Wohnen, Arbeit, Freizeit, Kultur, soziale Kontakte, Bildung oder medizinische Versorgung. Menschen mit und ohne Behinderung haben die gleichen Rechte auf Teilhabe. Doch Menschen mit Behinderung haben in der Regel wesentlich schlechtere Chancen und Möglichkeiten diese Rechte genau so selbstbestimmt leben zu können wie Menschen ohne Behinderung.

Kathrin Roßberg ist Leiterin des Bereiches Wohnen und des Fachreferats SGB IX bei der BRÜCKE. Sie organisierte die Fachtagung.
Kathrin Roßberg ist Leiterin des Bereiches Wohnen und des Fachreferats SGB IX bei der BRÜCKE. Sie organisierte die Fachtagung.

Eine Behinderung bewirkt starke Benachteiligungen für die betroffenen Menschen. In der Gesellschaft gibt es zahlreiche Barrieren. Einen Ausbildungsplatz bekommt, wer einen Schulabschluss hat und leistungsfähig ist. Einen regulären Arbeitsplatz bekommt, wer dauerhaft und möglichst gleichmäßig arbeitsfähig ist. Menschen, die ihre Wohnung aufgrund der Erkrankung nicht verlassen können werden einsam – und Einsamkeit verstärkt die Gefahr psychisch zu erkranken. Die Selbstbestimmung und die Teilhabe werden so erheblich eingeschränkt.

Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen zukünftig diese Nachteile ausgleichen und die soziale Teilhabe für behinderte Menschen verbessern. Menschen mit Behinderung, die Stadt Lübeck und Organisationen, die Hilfen anbieten, sind aufgerufen, die Umsetzung des BTHG gemeinsam zu entwickeln.

Im Rahmen der Tagung wurde darüber gesprochen, was sich in den Stadtteilen von Lübeck entwickeln soll, damit mehr Teilhabe möglich ist. Wie können die Menschen besser zusammen kommen, damit es weniger Barrieren in den Köpfen und in der Stadt gibt? Und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben gefragt: „Was hilft uns?“ und einige der in Workshops erarbeiteten Antworten waren: Menschen wertschätzen, Bedürfnisse erkennen, Schulungen anbieten, Begegnungen auf Augenhöhe, ernsthafte Beteiligung behinderter Menschen an allen Entwicklungen und die Stärkung der Selbstorganisation, eine gemeinsame Sprache sprechen, wenn es darum geht, welchen Hilfen jemand braucht, um teilhaben zu können.

Die Neugestaltung der Eingliederungshilfe – so ein Fazit der Tagung – ist eine Riesenherausforderung für alle Beteiligten. Der BRÜCKE geht es darum – so Geschäftsführer Frank Nüsse – „dass alle Beteiligten bei der Neugestaltung der Eingliederungshilfe weiter im Austausch bleiben – die Leistungsträger, die Leistungsbringer und die betroffenen Menschen“.

Für Fachfragen:
Kathrin Roßberg
k.rossberg@die-bruecke.de
DIE BRÜCKE gGmbH, Geschäftsstelle: Schwartauer Allee 10, 23554 Lübeck