Soziotherapie

Die Soziotherapie ist eine ambulant-therapeutische Behandlungs- und Hilfeform für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen. Ziele sind psychische Stabilisierung, soziale Integration, Anleitung zur Selbsthilfe und die Vermeidung/Verkürzung von Klinikaufenthalten. Als Fachkräfte der Soziotherapie bieten wir u. a. Hausbesuche und Begleitung zu Terminen und deren Koordination an.

Wir analysieren die häusliche, berufliche und soziale Situation der Klient*innen und besprechen diese ggf. unter Einbezug des sozialen und therapeutischen Netzwerks. Gemeinsam stärken wir die Krankheitswahrnehmung und die Fähigkeit, Frühwarnzeichen der Erkrankung zu erkennen, zu erklären und zu reflektieren. Hilfestellungen bei der Tagesstrukturierung und der Motivation erfolgen in gemeinsamer Absprache und können die Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit verbessern.

Die Zielgruppe

Soziotherapie eignet sich für Menschen, deren Krankheitsverlauf schwer und chronifiziert ist. Beeinträchtigungen finden sich dabei besonders in folgenden Bereichen:

  • eigener Antrieb
  • Ausdauer
  • Motivation
  • planerisches Denken und Handeln
  • Konfliktfähigkeit und angemessene Konfliktstrategien
  • Konzentration
  • kognitive Leistungsfähigkeit

Die Regelversorgung mit Soziotherapie richtet sich an Patient*innen mit Erkrankungen aus:

  • dem schizophrenen Formenkreis (ICD 10 F20 –20.6, F21, F22, F24, F25)
  • der Gruppe der affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen (ICD 10 F31.5, F32.3, F33.3)

Der Orientierungswert im Global Assessment of Functioning (GAF-Skala) ist kleiner oder gleich 40 und darf 50 nicht überschreiten und wird vom Facharzt ermittelt.

Verordnung

Soziotherapie kann auf verschiedenen Wegen verordnet werden.

1. Verordnung Muster 28 – 5 Probestunden

  • Zur Überprüfung der Soziotherapie-Fähigkeit eines
    Menschen und zu Überleitungszwecken können
    Hausärzt*innen Soziotherapie verordnen.
  • Im Rahmen des Entlassungsmanagements aller Kliniken kann zur Überleitung in die ambulante Betreuung Soziotherapie verordnet werden. Diese darf dann auch schon während des noch laufenden Klinikaufenthaltes durchgeführt werden.

Diese Verordnung ist bewilligungsfrei und wird in jedem Fall von den Krankenkassen getragen.

2. Verordnung Muster 26 und 27

  • Kann von bei der KBV zugelassenen Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden.
  • Jede Verordnung kann bis zu 30 Stunden Soziotherapie erhalten. – Maximal sind 120 Stunden in drei Jahren möglich.
  • Auf dem Muster 26 werden die Diagnose, der GAF-Wert, die Dauer der Erkrankung sowie die Art und Ausprägung der Fähigkeitsstörung und ggf. Komorbiditäten eingetragen.
  • Das Muster 27 ist der sogenannte Soziotherapeutische Betreuungsplan. Hier erfassen der betreute Mensch mit Fachärzt*in und Soziotherapeut*in gemeinsam die Nah- und Fernziele der Soziotherapie sowie die Frequenz der soziotherapeutischen Maßnahmen.

Diese Verordnungsunterlagen werden den Soziotherapeut*innen mitgegeben bzw. postalisch an die Soziotherapie-Einrichtung versandt. Von dort wird dann ein Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse gestellt.

Kosten und Dauer

Nach vorheriger Beantragung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für 120 Stunden Soziotherapie innerhalb von drei Jahren.

Wer nicht von den Zuzahlungen befreit ist, muss pro Verordnung die Rezeptgebühr von 10 € tragen. Zusätzlich ist pro Behandlungstag eine Zuzahlung von mind. 5 €, maximal 10 € zu leisten.
Vorangegangene Behandlungstage eines Klinikaufenthaltes werden hier bereits mit eingerechnet.
Die Zahlung ist für längstens 28 Behandlungstage zu leisten.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website der KBV zum Download..

Kontakt

Kontakt für alle Soziotherapie-Standorte
(Eutin, Oldenburg, Neustadt, Bad Schwartau, Lübeck)

DIE BRÜCKE Lübeck und Ostholstein gGmbH
Soziotherapie
im Ambulanten Zentrum Moisling
Oberbüssauer Weg 4 · 23560 Lübeck

Tel.: 0451 12 01 22-10
E-Mail: soziotherapie@die-bruecke.de

Telefonkontakt für die Region
Lübeck/Bad Schwartau: 0451 12 01 22-10
Eutin: 04521 70 94-16
Oldenburg: 04361 626 88 31
Neustadt: 04561 714 08 26